Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 18.08.2005 | OLG Düsseldorf, 27.04.2006

Rechtsprechung
   BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2348
BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R (https://dejure.org/2006,2348)
BSG, Entscheidung vom 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R (https://dejure.org/2006,2348)
BSG, Entscheidung vom 05. September 2006 - B 2 U 25/05 R (https://dejure.org/2006,2348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht berufsbedingten Vorschäden

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; MdE-Bewertung; Berücksichtigung von nicht berufsbedingten Vorschäden; wechselseitige Beeinflussung; Unfallfolgen; Vorschäden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Verletztenrente wegen einer anerkannten Berufskrankheit (BK) der Nr. 5101 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV); Bemessung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE); Anforderungen an die Berücksichtigung von ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    BK Nr. 5101 - Vorschäden - Bemessung der MDE

  • Judicialis

    SGB VII § 56 Abs 1 S 1; ; SGB VII § 56 Abs 2 S 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1 § 56 Abs. 2 S. 1
    Berücksichtigung von Vorschäden bei der MdE-Bewertung in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 380 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (322)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R
    Die Bemessung des Grades der MdE wird vom BSG in ständiger Rechtsprechung als Tatsachenfeststellung gewertet, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (zuletzt BSG Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 24/00 R - SozR 3-2200 § 581 Nr. 8, S 36 mwN).

    Dies gilt für die Feststellung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens des Versicherten ebenso wie für die auf der Grundlage medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen zu treffende Feststellung der ihm verbliebenen Erwerbsmöglichkeiten (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8, S 36 mwN).

    Erst aus der Anwendung medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auf die verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten des Betroffenen auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens und unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles kann die Höhe der MdE geschätzt werden (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8).

    Daran mangelt es, denn die Revision hat diesbezüglich nur behauptet, nicht aber aufgezeigt, dass das LSG gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder das Gesamtergebnis des Verfahrens nicht berücksichtigt habe (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8, S 37 mwN).

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R
    Eine derartige Auslegung widerspräche der Systematik des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung, das für die Bemessung der Verletztenrente anders als das Versorgungsrecht für Beschädigtengrundrenten nicht lediglich ohne Rücksicht auf Alter und Einkommen des Beschäftigten allein nach der Höhe der MdE zu gewährende Pauschalsätze vorsieht, sondern (auch) den individuelleren Maßstab des vom Verletzten während des letzten Jahres vor dem Versicherungsfall verdienten Arbeitsentgelts (§§ 56 Abs. 3, 81 ff SGB VII) zugrunde legt (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7 mwN).

    Die eine Höherbewertung der MdE rechtfertigenden Nachteile liegen im Rahmen des § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII nur dann vor, wenn unter Wahrung des in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Grundsatzes der abstrakten Schadensberechnung die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde (stRspr seit BSGE 23, 253, 255 = SozR Nr. 2 zu § 581 RVO; zuletzt BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7).

    Als wesentliche Merkmale für die Beurteilung der Frage, ob eine höhere Bewertung der MdE zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist, hat das BSG insbesondere das Alter des Verletzten, die Dauer der Ausbildung sowie vor allem die Dauer der Ausübung der speziellen beruflichen Tätigkeit und auch den Umstand bezeichnet, dass die bisher verrichtete Tätigkeit eine günstige Stellung im Erwerbsleben gewährleistete sowie schließlich, dass der Versicherungsfall einen unzumutbaren sozialen Abstieg hervorgerufen hat (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7, S 29, 30 mwN).

  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87

    Hauterkrankung als Berufskrankheit - Minderung der Erwerbstätigkeit - Bewertung

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R
    Die MdE richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (§ 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung s BSGE 63, 207, 209 = SozR 2200 § 581 Nr. 28 mwN; vgl BT-Drucks 13/2204 S 90).

    Denn Versicherte unterliegen mit ihrem individuellen Gesundheitszustand vor Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (BSGE 63, 207, 211, 212 = SozR 2200 § 581 Nr. 28; Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, Stand: 2006, § 56 RdNr 10.5; Kranig in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand: 2006, K § 56 RdNr 42 mwN).

    In dem vom BSG (BSGE 63, 207 = SozR 2200 § 581 Nr. 28) entschiedenen Fall der Bemessung der MdE aufgrund einer BK der Nr. 5101 Anl BKV hat der Senat daher dem LSG die Berücksichtigung aller dokumentierten Vorerkrankungen wie "Bluthochdruck, Nierensteine, Leistenbruch sowie Lockerung des Bandapparates am linken Knie" (aaO, S 212) aufgegeben.

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R
    Die zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind deshalb bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der tägliche Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (BSG aaO; zuletzt BSG Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 1).
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, sind eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22, 23; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5; Burchardt in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Juni 2006, § 56 RdNr 67 ff).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 20/91

    Bemessung der MdE durch die Unfallfolgen bei Eintritt unfallunabhängiger völliger

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R
    Die durch den Versicherungsfall bedingte Einbuße dieser individuellen Erwerbsfähigkeit ist in einem bestimmten Prozentsatz davon auszudrücken (BSGE 5, 232, 234; BSGE 21, 63, 65 = SozR Nr. 1 zu § 581 RVO; BSGE 43, 208, 209 = SozR 2200 § 581 Nr. 10 S 40 f; BSGE 55, 13, 14 = SozR 2200 § 580 Nr. 5 S 7 f; BSGE 70, 177, 178 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 2 S 6, jeweils mwN).
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, sind eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22, 23; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5; Burchardt in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Juni 2006, § 56 RdNr 67 ff).
  • BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76

    Verletztenrente - Dauernde völlige Erwerbstätigkeit - Verschlimmerung der

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R
    Die durch den Versicherungsfall bedingte Einbuße dieser individuellen Erwerbsfähigkeit ist in einem bestimmten Prozentsatz davon auszudrücken (BSGE 5, 232, 234; BSGE 21, 63, 65 = SozR Nr. 1 zu § 581 RVO; BSGE 43, 208, 209 = SozR 2200 § 581 Nr. 10 S 40 f; BSGE 55, 13, 14 = SozR 2200 § 580 Nr. 5 S 7 f; BSGE 70, 177, 178 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 2 S 6, jeweils mwN).
  • BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62
    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R
    Die durch den Versicherungsfall bedingte Einbuße dieser individuellen Erwerbsfähigkeit ist in einem bestimmten Prozentsatz davon auszudrücken (BSGE 5, 232, 234; BSGE 21, 63, 65 = SozR Nr. 1 zu § 581 RVO; BSGE 43, 208, 209 = SozR 2200 § 581 Nr. 10 S 40 f; BSGE 55, 13, 14 = SozR 2200 § 580 Nr. 5 S 7 f; BSGE 70, 177, 178 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 2 S 6, jeweils mwN).
  • BSG, 04.08.1955 - 2 RU 67/54
    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R
    Bereits vor der Einfügung der Vorschrift durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz vom 30. April 1963 (BGBl I 241) entsprach es der ständigen Rechtsprechung des BSG, zur Vermeidung unbilliger Härten bei der Bemessung der MdE auch die Auswirkungen der Unfallfolgen auf den Lebensberuf des Verletzten im Einzelfall angemessen, nicht etwa ausschlaggebend, zu berücksichtigen (vgl BSGE 1, 174, 178; BSGE 4, 294, 298).
  • BSG, 25.08.1965 - 2 RU 52/64
  • BSG, 23.02.1983 - 2 RU 25/82

    Verletztenrente bei unfallunabhängiger Erwerbsunfähigkeit

  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Herabsetzung der MdE

    Die in den Tabellen und Empfehlungen enthaltenen Richtwerte geben damit auch allgemeine Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher Beeinträchtigungen auf die Erwerbsfähigkeit aufgrund des Umfangs der den Verletzten versperrten Arbeitsmöglichkeiten wieder und gewährleisten, dass die Verletzten bei der medizinischen Begutachtung nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden (vgl BSG vom 5.9.2006 - B 2 U 25/05 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 2; BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 31/02 R - Breith 2003, 565).
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Teilhabe - Gesellschaft -

    Diese Feststellung ist tatrichterliche Aufgabe (BSGE 4, 147, 149 f; BSGE 62, 209, 212 ff = SozR 3870 § 3 Nr. 26 S 83 f; zur Feststellung zur Minderung der Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung als Tatsachenfeststellung s zuletzt BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2 RdNr 10 mwN) und kann im Revisionsverfahren nur durch entsprechende Verfahrensrügen angegriffen werden (vgl § 163 SGG).
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Die Bemessung des Grades der MdE erfolgt als Tatsachenfeststellung des Gerichts, die dieses gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (stRspr zB BSG vom 5.9.2006 - B 2 U 25/05 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 2) .

    Voraussetzung eines Rentenanspruchs ist ua, dass der Versicherungsfall die Arbeitsmöglichkeiten von Versicherten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens vermindert, bei dem jeweiligen Versicherten also eine MdE verursacht (BSG vom 5.9.2006 - B 2 U 25/05 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 2; Burchardt in Becker ua, Gesetzliche Unfallversicherung - Kommentar, § 56 RdNr 11).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20708
OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05 (https://dejure.org/2005,20708)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.08.2005 - 2 U 25/05 (https://dejure.org/2005,20708)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. August 2005 - 2 U 25/05 (https://dejure.org/2005,20708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,20708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Amtshaftung: Benachteiligung bei der Zuteilung von Krankentransporten; hoheitliches Handeln des Trägers einer Rettungsleitstelle in Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rettungsdienstliche Aufgaben der Rettungsleitstelle im Rahmen der Zuweisung von Krankentransporten als Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit; Schadensersatz und Auskunftsanspruch wegen der Benachteiligung eines privaten Unternehmers für Krankentransporte durch die ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Stuttgart, 02.02.2004 - 1 W 47/03

    Rettungsdienstliche Tätigkeit in Baden-Württemberg: Haftung für Fehler beim

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    Entscheidend sei insoweit allein, dass der Rettungsdienst in B. - wie das OLG Stuttgart bereits entschieden habe (NJW 2004, 2987) - im Hinblick auf die vorrangige Trägerschaft privater Organisationen privatrechtlich organisiert sei.

    Gleiches gilt für den Beschluss des OLG Stuttgart vom 02.02.2004, 1 W 47/03 (NJW 2004, 2987), in dem die Auffassung vertreten wird, durch die Neufassung des RDG habe sich nichts daran geändert, dass der Rettungsdienst in B. privatrechtlich organisiert sei, weshalb bei fehlerhafter notärztlicher Behandlung keine Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit vorliege.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 6 S 17/04

    Passivlegitimation und Rechtsweg bei Gleichbehandlungsanspruch nach § 6 Abs 1 S 1

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    Denn Vertragsgegenstand ist die Übertragung der öffentliche Aufgabe der Daseinvorsorge und Gefahrenabwehr im Bereich des Rettungsdienstes (im Ergebnis - ohne nähere Begründung - ebenso: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.04.2004, 6 S 17/04).

    Die Lenkungsbefugnis umfasst außerdem ein Weisungsrecht gegenüber allen im Rettungsdienst Tätigen, gleichgültig, ob es sich um Mitarbeiter eines Leistungsträgers nach § 2 Abs. 1 RDG oder um einen Privatunternehmer nach § 15 RDG handelt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 21.04.2004, Az.: 6 S 17/04; s. auch Rettungsdienstplan 2000, Ziff. V. 3.2, Anlage B 1).

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    Ein Handeln mit Gewinnabsicht ist nicht erforderlich (EuGH Slg. 1980, 3125 - " FEDETAB" ).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    Wie der EuGH in der - von der Klägerin in Bezug genommenen - Entscheidung Fa. Ambulanz Glöckner./. Landkreis Südwestpfalz (Urt. v. 25.10.2001 - Rs. C-475; EuZW 2002, 25) ausgeführt hat, ist bei der Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals der Art. 81 und 82 EGV (bzw. Art. 85 und 86 EGV a. F.) von dessen Zweck auszugehen, auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts von dem des Rechts der Mitgliedstaaten abzugrenzen.
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    Der BGH hat - zur Begründung des Zivilrechtswegs nach § 13 GVG - in diesen Urteilen jeweils ausgeführt, dass es sich bei Streitigkeiten, mit wem die öffentliche Hand privatrechtliche Beschaffungsverträge abzuschließen habe, um bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten handele (unter Bezugnahme auf Gemeinsamer Senat, BGHZ 97, 312; BGHZ 36, 91 - Gummistrümpfe ; NJW 1977, 628 - Abschleppunternehmen ).
  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    (1) Der Bundesgerichtshof hat - für den Geltungsbereich des baden-württembergischen RDG (Fassung 1991) - bislang nur zur Frage entschieden, ob die Rettungsdiensttätigkeit eines Zivildienstleistenden als hoheitliche Tätigkeit zu bewerten ist (NJW 1992, 2882).
  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    Der BGH hat - zur Begründung des Zivilrechtswegs nach § 13 GVG - in diesen Urteilen jeweils ausgeführt, dass es sich bei Streitigkeiten, mit wem die öffentliche Hand privatrechtliche Beschaffungsverträge abzuschließen habe, um bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten handele (unter Bezugnahme auf Gemeinsamer Senat, BGHZ 97, 312; BGHZ 36, 91 - Gummistrümpfe ; NJW 1977, 628 - Abschleppunternehmen ).
  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    (2) Aus den bislang zum Problemkreis Krankentransporte ergangenen kartellrechtlichen Entscheidungen , insbesondere den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 26.05.1987, Az.: KZR 13/85 (BGHZ 101, 72 - Krankentransporte ) und KZR 13/85 (zitiert nach juris), vom 10.10.1989, Az.: KZR 22/88 (NJW 1990, 1531 - Neugeborenentransporte ) und vom 12.03.1991, Az.: KZR 26/89 (BGHZ 114, 218 = WuW/E BGH 2707 - Krankentransporte II ) lassen sich für die Einordnung des Handelns der Rettungsleitstelle keine Anhaltspunkte gewinnen.
  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    (2) Aus den bislang zum Problemkreis Krankentransporte ergangenen kartellrechtlichen Entscheidungen , insbesondere den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 26.05.1987, Az.: KZR 13/85 (BGHZ 101, 72 - Krankentransporte ) und KZR 13/85 (zitiert nach juris), vom 10.10.1989, Az.: KZR 22/88 (NJW 1990, 1531 - Neugeborenentransporte ) und vom 12.03.1991, Az.: KZR 26/89 (BGHZ 114, 218 = WuW/E BGH 2707 - Krankentransporte II ) lassen sich für die Einordnung des Handelns der Rettungsleitstelle keine Anhaltspunkte gewinnen.
  • BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88

    "Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05
    (2) Aus den bislang zum Problemkreis Krankentransporte ergangenen kartellrechtlichen Entscheidungen , insbesondere den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 26.05.1987, Az.: KZR 13/85 (BGHZ 101, 72 - Krankentransporte ) und KZR 13/85 (zitiert nach juris), vom 10.10.1989, Az.: KZR 22/88 (NJW 1990, 1531 - Neugeborenentransporte ) und vom 12.03.1991, Az.: KZR 26/89 (BGHZ 114, 218 = WuW/E BGH 2707 - Krankentransporte II ) lassen sich für die Einordnung des Handelns der Rettungsleitstelle keine Anhaltspunkte gewinnen.
  • BGH, 25.10.2001 - III ZR 237/00

    Haftung für Amtspflichtverletzungen des Ersatzkassenverbandes

  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 251/73

    Polizeiverwaltung - Haftung der Stadt - Unerlaubte Handlung -

  • LG Freiburg, 16.02.2004 - 1 O 124/03

    Voraussetzungen der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einer

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08

    Betrieb einer Rettungsleitstelle durch GmbH - Vermittlung von Einsätzen im

    Denn die Klägerin, die auf Grund des § 6 Abs. 1 RDG, § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst vom 10.06.1975 (GBl. S. 379) in Verbindung mit der Vereinbarung gemäß § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg und dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Baden-Württemberg mit seiner Bergwacht Württemberg sowie dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Südbaden vom 22.04.1976 mit hoheitlichen Befugnissen für die Lenkung der Einsätze im Rettungsdienstbereich beliehen ist (Beschluss des Senats vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 -, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2005 - 2 U 25/05 -, juris), ist in dem Beleihungsakt für den Entgeltanspruch aus § 6 Abs. 3 Satz 1 RDG nicht ausdrücklich zum Handeln durch Verwaltungsakt ermächtigt worden und deswegen nicht befugt, diese Ansprüche durch einen Leistungsbescheid festzusetzen (vgl. dazu ebenfalls ausführlich: Urteil des Senats vom heutigen Tag - 6 S 131/08 -).

    Auch haben die Parteien der Vereinbarung vom 22.04.1976 auf Grund der nachfolgenden Änderungen der gesetzlichen Regelungen zum Rettungsdienstrecht keinen Anlass gesehen, gemäß bzw. entsprechend der Regelung des § 60 LVwVfG eine Anpassung des Inhalts der Vereinbarung an die geänderten Verhältnisse zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen (zur Einordnung der Vereinbarung vom 22.04.1976 als öffentlich-rechtlicher Vertrag vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08

    Festsetzung des Leitstellenentgelts durch Verwaltungsakt

    Die Tätigkeit der Rettungsleitstelle, insbesondere die Vermittlung von Einsätzen in der Notfallrettung und im Krankentransport, ist eine hoheitliche Tätigkeit auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 -, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2005 - 2 U 25/05 -, juris) von der Beklagten als Trägerin der Rettungsleitstelle auf Grund des § 6 Abs. 1 RDG, § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst vom 10.06.1975 (GBl. S. 379) in Verbindung mit der Vereinbarung gemäß § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg und dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Baden-Württemberg mit seiner Bergwacht Württemberg sowie dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Südbaden vom 22.04.1976 als Beliehene wahrgenommen wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.04.2006 - I-2 U 25/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,61809
OLG Düsseldorf, 27.04.2006 - I-2 U 25/05 (https://dejure.org/2006,61809)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2006 - I-2 U 25/05 (https://dejure.org/2006,61809)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2006 - I-2 U 25/05 (https://dejure.org/2006,61809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,61809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht